Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Saskia Fandrich Fotografie
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Saskia Fandrich Fotografie (nachfolgend „Fotografin“) und ihren Kunden.
Sie gelten insbesondere für:
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Hochzeitsreportagen
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standesamtliche Begleitungen
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Paarshootings
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Familienshootings
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Babybauchshootings
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Newbornshootings
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Businessshootings
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freie Projekte und kreative Shootings
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sonstige fotografische Dienstleistungen
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag oder Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.
Änderungen, Ergänzungen und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
§ 2 Vertragsabschluss und Terminreservierung
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots, die Unterzeichnung eines individuellen Vertrages oder eine anderweitige eindeutige Vereinbarung in Textform zustande.
Angebote der Fotografin sind bis zur Annahme unverbindlich, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
Ein angefragter Termin wird grundsätzlich erst nach Vertragsabschluss und Eingang der vereinbarten Anzahlung verbindlich reserviert.
Bis zur verbindlichen Reservierung ist die Fotografin berechtigt, den Termin anderweitig zu vergeben.
§ 3 Leistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Vertrag oder Angebot.
Art, Umfang, Dauer und Ort der fotografischen Begleitung werden individuell vereinbart.
Die Fotografin arbeitet dokumentarisch, kreativ und nach eigenem künstlerischen Ermessen. Die Kunden sind mit der grundsätzlichen Bildsprache und Arbeitsweise der Fotografin vertraut und beauftragen sie in Kenntnis dieses Stils.
Eine bestimmte Anzahl an Motiven, Perspektiven oder Bildinhalten wird nicht garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 4 Bildauswahl und Bildbearbeitung
Die Auswahl der zur Auslieferung bestimmten Bilder erfolgt ausschließlich durch die Fotografin.
Die Bildbearbeitung ist wesentlicher Bestandteil der gebuchten Leistung und erfolgt im individuellen künstlerischen Stil der Fotografin.
Die Kunden haben sich vor Vertragsabschluss mit der Bildsprache, Farbgebung und Bearbeitungsweise der Fotografin vertraut gemacht und buchen diese ausdrücklich mit.
Ein Anspruch auf:
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Anpassung an den Bildstil anderer Fotografen
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nachträgliche Änderung des Bearbeitungsstils
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Herausgabe unbearbeiteter Rohdateien (RAW-Dateien)
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Herausgabe sämtlicher während des Auftrags entstandener Aufnahmen
besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Geringfügige Abweichungen in Farbgebung, Helligkeit, Bildausschnitt oder sonstiger Gestaltung, die sich aus der jeweiligen Aufnahmesituation oder der künstlerischen Bearbeitung ergeben, stellen grundsätzlich keinen Mangel dar.
§ 5 Vollständigkeit von Motiven und Personen
Die Fotografin bemüht sich insbesondere bei Veranstaltungen und Hochzeiten, möglichst viele relevante Situationen, Emotionen, Gäste und Details fotografisch festzuhalten.
Aufgrund des dynamischen und nicht vollständig vorhersehbaren Ablaufs einer Veranstaltung kann jedoch nicht garantiert werden, dass jede anwesende Person, jede Situation oder jedes gewünschte Motiv fotografiert wird.
Besonders wichtige Personen, Gruppen, Programmpunkte oder Motive sind der Fotografin rechtzeitig vor dem Termin oder spätestens am Veranstaltungstag ausdrücklich mitzuteilen.
Ein Anspruch auf bestimmte Aufnahmen besteht nur, wenn diese ausdrücklich als verbindlicher Bestandteil des Auftrags vereinbart wurden.
§ 6 Mitwirkungspflichten der Kunden
Die Kunden stellen der Fotografin alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
Hierzu gehören insbesondere Informationen über Veranstaltungsorte, Zeitpläne, wichtige Programmpunkte, Besonderheiten sowie gegebenenfalls bestehende Fotografier- oder Zutrittsbeschränkungen.
Änderungen des vereinbarten Ablaufs, der Uhrzeiten oder Veranstaltungsorte sind der Fotografin möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Verzögerungen, die durch die Kunden, Gäste, Dienstleister, Veranstaltungsorte oder den tatsächlichen Veranstaltungsablauf entstehen, verlängern die vereinbarte Begleitungszeit nicht automatisch.
§ 7 Nutzungsrechte
Die Urheberrechte an sämtlichen von der Fotografin angefertigten Bildern verbleiben bei der Fotografin.
Die Kunden erhalten an den ausgelieferten Bildern ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke.
Die private Veröffentlichung der Bilder, insbesondere in sozialen Netzwerken, ist gestattet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Ohne vorherige Zustimmung der Fotografin nicht gestattet sind insbesondere:
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der Verkauf der Bilder
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die gewerbliche Nutzung
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die Nutzung für Werbung oder geschäftliche Zwecke
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die Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken
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die Teilnahme an Fotowettbewerben im Namen der Kunden
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wesentliche Veränderungen oder Manipulationen der Bilder
Dies umfasst insbesondere Veränderungen des charakteristischen Bildstils durch Filter, Bildbearbeitungsprogramme, Apps oder KI-Anwendungen.
Übliche technische Anpassungen, die durch die jeweilige Plattform automatisch vorgenommen werden, bleiben hiervon unberührt.
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§ 8 Veröffentlichung durch die Fotografin
Eine Veröffentlichung der entstandenen Bilder durch die Fotografin zu Eigenwerbezwecken erfolgt ausschließlich entsprechend der mit den Kunden getroffenen Vereinbarung.
Hierfür können insbesondere folgende Freigabeoptionen vereinbart werden:
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uneingeschränkte Freigabe
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Veröffentlichung ausschließlich nach vorheriger Rücksprache
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keine Veröffentlichung
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Bei erteilter Freigabe kann die Fotografin die entsprechenden Bilder insbesondere für ihre Website, Social-Media-Kanäle, ihr Portfolio sowie für Flyer, Broschüren, Messe- und sonstiges eigenes Werbematerial verwenden.
Eine nicht erteilte Veröffentlichungsfreigabe hat keinen Einfluss auf die Durchführung oder Qualität des gebuchten Auftrags.
§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Vertrag oder Angebot vereinbarten Preise.
Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde, beträgt die Anzahlung 25 % des vereinbarten Gesamtpreises und ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss fällig.
Der Termin gilt erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung als verbindlich reserviert.
Der verbleibende Betrag wird zu dem im individuellen Vertrag oder auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt fällig.
Zusätzliche oder nachträglich vereinbarte Leistungen werden gesondert berechnet.
Die Auslieferung der final bearbeiteten Bilder erfolgt grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, solange die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung vorliegen.
§ 10 Stornierung durch die Kunden
Eine Stornierung des Auftrags durch die Kunden bedarf der Textform, beispielsweise per E-Mail.
Sofern die Fotografin infolge der Stornierung einen Anspruch auf Schadensersatz wegen der Nichtdurchführung des vereinbarten Auftrags hat, kann dieser unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Vergabe des Termins pauschal wie folgt berechnet werden:
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bis 90 Tage vor dem vereinbarten Termin: 25 % des vereinbarten Auftragswertes
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89 bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Auftragswertes
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ab 29 Tagen vor dem vereinbarten Termin sowie bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Auftragswertes
Den Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Fotografin kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Fotografin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
Bereits tatsächlich entstandene und nicht stornierbare Fremdkosten können zusätzlich berechnet werden, soweit sie nicht bereits durch die vorgenannte Pauschale abgegolten sind.
Gesetzliche Rechte der Kunden, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht, bleiben unberührt.
§ 11 Terminverschiebungen
Wünschen die Kunden eine Verschiebung des vereinbarten Termins, besteht kein Anspruch darauf, dass die Fotografin am gewünschten Ersatztermin verfügbar ist.
Ist die Fotografin am neuen Termin verfügbar, kann der Auftrag im gegenseitigen Einvernehmen auf den neuen Termin übertragen werden.
Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall grundsätzlich auf den verschobenen Auftrag angerechnet.
Ist die Fotografin am gewünschten Ersatztermin nicht verfügbar, richtet sich die weitere Abwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften sowie gegebenenfalls nach den Regelungen zur Stornierung, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.
Zusätzliche Kosten, die unmittelbar durch eine von den Kunden gewünschte Terminverschiebung entstehen, können nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
§ 12 Krankheit und Ausfall der Fotografin
Kann die Fotografin den vereinbarten Auftrag aufgrund einer plötzlichen Erkrankung, eines Unfalls oder eines sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Umstands nicht durchführen, informiert sie die Kunden unverzüglich.
Bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
Auf Wunsch bemüht sich die Fotografin im Rahmen ihrer Möglichkeiten um die Vermittlung eines geeigneten Ersatzfotografen. Ein Anspruch auf die Bereitstellung einer Ersatzperson besteht nicht.
Kann ein Auftrag aus einem solchen Grund erst nach Beginn der fotografischen Begleitung nicht vollständig durchgeführt werden, wird die bereits erbrachte Leistung angemessen berücksichtigt. Der auf die nicht erbrachte Leistung entfallende Vergütungsanteil wird erstattet.
Die gesetzlichen Ansprüche der Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
§ 13 Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare Ereignisse
Kann die vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von keiner Vertragspartei zu vertretender Umstände nicht oder nicht vollständig erbracht werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Hierzu können insbesondere extreme Wetterereignisse, behördliche Maßnahmen, erhebliche Verkehrsstörungen oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören, sofern diese die Durchführung des Auftrags tatsächlich unmöglich machen oder erheblich beeinträchtigen.
Die Vertragsparteien bemühen sich in einem solchen Fall um eine angemessene gemeinsame Lösung.
§ 14 Wetterbedingungen
Wetterbedingte Einschränkungen bei Außenaufnahmen stellen für sich genommen keinen Mangel der fotografischen Leistung dar.
Bei ungünstigen Wetterbedingungen bemühen sich Fotografin und Kunden gemeinsam um geeignete Alternativen.
Die Entscheidung, ob Außenaufnahmen unter den jeweiligen Bedingungen durchgeführt werden sollen, erfolgt in Abstimmung mit den Kunden, soweit keine Sicherheitsgründe entgegenstehen.
Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Aufnahmen unter Bedingungen durchzuführen, die eine konkrete Gefahr für Personen oder ihre Ausrüstung darstellen.
§ 15 Verzögerungen und Verlängerung der Begleitungszeit
Die vereinbarte Begleitungszeit beginnt und endet zu den im individuellen Vertrag festgelegten Zeiten.
Verzögerungen im Veranstaltungsablauf, insbesondere durch Zeremonien, Gäste, Dienstleister, Locations, Verkehr oder organisatorische Abläufe, führen nicht automatisch zu einer Verlängerung der vereinbarten Begleitungszeit.
Eine Verlängerung kann, sofern es die zeitliche Verfügbarkeit der Fotografin zulässt, am Veranstaltungstag vereinbart werden.
Zusätzliche Begleitungszeit wird nach dem vereinbarten beziehungsweise zum Zeitpunkt des Auftrags geltenden Verlängerungspreis berechnet.
§ 16 Fotografierbeschränkungen und Zutritt
Die Kunden sind dafür verantwortlich, vorab zu klären, ob am jeweiligen Veranstaltungsort fotografiert werden darf und ob besondere Vorgaben oder Einschränkungen bestehen.
Dies gilt insbesondere für Kirchen, Standesämter, Veranstaltungsorte und private Grundstücke.
Die Fotografin hält sich an die Vorgaben der jeweiligen Verantwortlichen.
Kann eine Aufnahme aufgrund eines Fotografierverbots, einer Zutrittsbeschränkung oder sonstiger Vorgaben des Veranstaltungsortes nicht angefertigt werden, stellt dies keinen von der Fotografin zu vertretenden Mangel dar, sofern die Einschränkung nicht von ihr verursacht wurde.
§ 17 Weitere Fotografen, Dienstleister und Gäste
Die Fotografin haftet nicht für Beeinträchtigungen der fotografischen Arbeit, die durch das Verhalten von Gästen, anderen Fotografen, Videografen, Dienstleistern oder durch Smartphones, Tablets, Kameras oder vergleichbare externe Einflüsse entstehen, soweit die Beeinträchtigung nicht von der Fotografin zu vertreten ist.
Dies gilt insbesondere für versperrte Sichtachsen, störende Lichtquellen oder Situationen, in denen Motive aufgrund solcher Einwirkungen nicht oder nur eingeschränkt aufgenommen werden können.
§ 18 Technische Störungen und Datenverlust
Die Fotografin arbeitet mit angemessener professioneller Sorgfalt und trifft zumutbare Maßnahmen zur Sicherung der entstandenen Bilddaten.
Trotz angemessener Sorgfalt können technische Defekte oder Datenverluste nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Für Schäden aufgrund technischer Störungen oder Datenverluste gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen sowie die Haftungsbeschränkungen gemäß § 19 dieser AGB.
Soweit nur ein Teil der vereinbarten fotografischen Leistung aufgrund eines von der Fotografin zu vertretenden technischen Problems nicht geliefert werden kann, richten sich die Ansprüche der Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 19 Haftung
Die Fotografin haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Fotografin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Ebenfalls unbeschränkt haftet die Fotografin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Fotografin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 20 Verpflegung und Pausen bei Reportagen
Ab einer Buchungsdauer von zwei Stunden stellen die Kunden der Fotografin während der Begleitung Getränke und eine angemessene Verpflegung kostenfrei zur Verfügung.
Ab einer Begleitungsdauer von vier Stunden ist eine Pause von insgesamt mindestens 30 Minuten vorgesehen.
Ab einer Begleitungsdauer von acht Stunden ist eine Pause von insgesamt mindestens 45 Minuten vorgesehen.
Bei längeren Reportagen können weitere angemessene Pausen erforderlich sein.
Pausen werden nach Möglichkeit an den Veranstaltungsablauf angepasst, sodass wichtige Programmpunkte nicht verpasst werden.
Die Pausenzeiten sind Bestandteil der gebuchten Begleitungszeit.
§ 21 Auslieferung der Bilder
Die Auslieferung der final bearbeiteten Bilder erfolgt grundsätzlich im JPG-Format und in der vereinbarten Form, insbesondere über eine Onlinegalerie.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis acht Wochen ab Durchführung des Auftrags, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.
Bei außergewöhnlich hohem Auftragsaufkommen oder unvorhersehbaren Umständen kann sich die Bearbeitungszeit angemessen verlängern. Die Kunden werden bei einer erheblichen Verzögerung informiert.
Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Onlinegalerien werden nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Die konkrete Verfügbarkeitsdauer kann den Kunden bei Auslieferung mitgeteilt werden.
§ 22 Datensicherung und Archivierung
Die Fotografin bewahrt die final bearbeiteten und ausgelieferten Bilder für mindestens sechs Monate nach Auslieferung auf.
Eine darüber hinausgehende oder dauerhafte Archivierung wird nicht geschuldet und kann nicht garantiert werden.
Die Kunden sind dafür verantwortlich, die ausgelieferten Dateien nach Erhalt eigenständig und möglichst mehrfach zu sichern.
Ein Anspruch auf erneute Bereitstellung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist besteht nicht.
§ 23 Datenschutz
Personenbezogene Daten der Kunden werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet, soweit dies insbesondere zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Abrechnung oder Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit hierfür eine Rechtsgrundlage besteht oder dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist.
Im Rahmen der professionellen fotografischen Arbeit können insbesondere Software-, Cloud- und Dienstleistungsanbieter zur Bildverwaltung, Bildbearbeitung, KI-gestützten Bearbeitung, Speicherung und Auslieferung der Fotografien eingesetzt werden.
Ergänzend gelten die jeweils aktuellen Datenschutzinformationen von Saskia Fandrich Fotografie.
§ 24 Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen der Fotografin und den Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.